PEI
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Damit das Arzneimittel auf den Markt kommen kann, muss es offiziell zugelassen werden. Die Studien der Phase I bis III werden benötigt, um diesen Zulassungsantrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM ) zu stellen.
Die Behörde prüft alle vorhandenen Daten in Hinblick auf Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und pharmazeutische Qualität und entscheidet, ob der Vermarktung des neuen Arzneimittels zugestimmt wird. Erst nach der Zulassung ist das Arzneimittel in der Apotheke erhältlich.
Bei vielen Arzneimitteln benötigt der Patient ein Rezept vom Arzt, um das Medikament zu erhalten (= verschreibungspflichtige Arzneimittel).
Kontrolle durch den Gesetzgeber
Klinische Studien sind sehr streng vom Gesetzgeber geregelt und werden von verschiedenen Institutionen überwacht:
Ethikkommission
Bundesoberbehörde
Amt für Strahlenschutz
Bundesamt für Pharmazeutika BfArm / Paul Ehrlich Institut PEI
Kontaktadressen finden Sie in unseren Links
Adresse: http://www.studienurologie.de/klinische-forschung/die-gesetzgebung-zur-klinischen-studie/ Treffer-Übereinstimmung: 0,12