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Suchergebnisse für den Begriff BfArm

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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm ), Ethikkommission, Regierungspräsidium, Amt für Strahlenschutz, Paul Ehrlich Institut (PEI)

Damit das Arzneimittel auf den Markt kommen kann, muss es offiziell zugelassen werden. Die Studien der Phase I bis III werden benötigt, um diesen Zulassungsantrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm ) zu stellen.

Die Behörde prüft alle vorhandenen Daten in Hinblick auf Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und pharmazeutische Qualität und entscheidet, ob der Vermarktung des neuen Arzneimittels zugestimmt wird. Erst nach der Zulassung ist das Arzneimittel in der Apotheke erhältlich.

Bei vielen Arzneimitteln benötigt der Patient ein Rezept vom Arzt, um das Medikament zu erhalten (= verschreibungspflichtige Arzneimittel).

Kontrolle durch den Gesetzgeber

Klinische Studien sind sehr streng vom Gesetzgeber geregelt und werden von verschiedenen Institutionen überwacht:

Ethikkommission

  • Prüft jedes Studienprotokoll unter rechtlichen und ethischen Aspekten zum Schutz des Patienten (sowie des Prüfarztes) vor ethisch nicht vertretbaren und rechtlich unzulässigen Handlungen.
  • Die Ethikkommissionen werden nach Landesrecht gebildet und sind zum Patientenschutz gesetzlich vorgeschrieben (z. B. nach Arzneimittelgesetz) und behördlich registriert.
  • Sie setzen sich aus Mitgliedern unterschiedlicher Professionen zusammen (z. B. Ärzte, Naturwissenschaftler, Rechtswissenschaftler, Philosophen und Theologen).

Bundesoberbehörde

  • Das zuständige Regierungspräsidium überprüft die Qualifikation des Prüfzentrums und der Prüfarzte. Es kontrolliert die vorschriftsgemäße Durchführung der klinischen Studie. 

Amt für Strahlenschutz

  • Regelt alle Belange in Studien, in denen diagnostische oder therapeutische Strahlen angewendet werden sollen. Die Strahlendosis muss für die, in einem Studienprotokoll festgelegte, bildgebende Diagnostik im Vergleich zu jeder üblichen Nachsorge vertretbar sein.

Bundesamt für Pharmazeutika BfArm /  Paul Ehrlich Institut PEI

  • Kontrolliert die Studienmedikamente, ihre ordnungsgemäße Herstellung  nach den Reinheitsgesetzen etc.

 

Kontaktadressen finden Sie in unseren Links

Adresse: http://www.studienurologie.de/klinische-forschung/die-gesetzgebung-zur-klinischen-studie/ Treffer-Übereinstimmung: 0,12

Institute und Ärzte ☆ Informationen zu Rahmenbedingungen der klinischen Forschung, Hintergrund, Ablauf, Zielsetzung, Vorschriften und Gesetzgebung

Sollte ein Link nicht mehr funktionieren oder aktuell sein, freuen wir uns über eine Rückmeldung.

BfArm.de/DE/Home/home_node.html" target="_blank" title="BfArm">BfArm: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

EMEA: European Medicines Agency (Europäische Arzneimittel Agentur)

Paul Ehrlich Institut

Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. 

WMA: The World Medical Association

 

Aufsichtsbehörde für Datenschutz, Baden-Württemberg

Landesbehörde Baden-Württemberg - Der Landesbeauftragte
Urbanstr. 32, 70182 Stuttgart
Telefon 0711 615541 - 0 / Fax: 0711 615541 - 15
E-Mail: poststelle@lfd.bwl.de
 

Zentrale Ethikkommission

Geschäftsstelle bei der Bundesärztekammer
https://www.zentrale-ethikkommission.de/

Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin
Postfach 12 08 64, 10598 Berlin
Tel: (030) 400456-462
Fax: (030) 400456-486
eMail

Universitätsklinik für Urologie Tübingen

Ärztlicher Direktor Prof. Dr. med. Dr. h.c. Arnulf Stenzl
Kontakt Sekretariat: Tel.: 07071 29-86000
E-Mail: urologie@med.uni-tuebingen.de

http://www.uro-tuebingen.de/
https://uro-tuebingen.de/die-klinik/klinische-studien.html

Adresse: http://www.studienurologie.de/informationen/institute-und-aerzte/ Treffer-Übereinstimmung: 0,07